Allgemeine Geschäftsbedinungen für Kunden von Oliver Lilge Immobilien

Stand: 28.11.2019

1.      Leistungsbeschreibung

Oliver Lilge Immobilien ist vom Verkäufer oder deren Bevollmächtigten beauftragt, das Objekt zu den im Exposé genannten Bedingungen online und offline anzubieten und einen Käufer nachzuweisen und/oder einen Hauptvertrag (Kaufvertrag usw.) zu vermitteln.

2.      Haftung

a)       Alle Angebote sind freibleibend. Die Oliver Lilge Immobilien mündlich und/oder schriftlich erteilten Informationen beruhen auf den vom Verkäufer stammenden Angaben. Für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit übernimmt Oliver Lilge Immobilien keine Haftung.

b)       Bei Fehlern im Rahmen der Eingabe der Objektdaten durch Oliver Lilge Immobilien bzw. bei sonstigen eigenen Pflichtverletzungen haftet Oliver Lilge Immobilien nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Mögliche Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsbeendigung.

3.      Vertraulichkeit

Alle Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf der Zustimmung von Oliver Lilge Immobilien.

 

Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber von Oliver Lilge Immobilien ein Hauptvertrag (Kaufvertrag usw.) zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, Oliver Lilge Immobilien die im Exposé ausgewiesene Provision zu zahlen.

4.      Provision

a)       Die vom Käufer bei Abschluss eines Hauptvertrages (Kaufvertrag usw.) zu zahlende Provision richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Exposé. Sie beträgt den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises für das Objekt einschließlich etwaiger weiterer Nebenleistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugutekommen (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtungen etc.).

b)       Oliver Lilge Immobilien behält sich für den Fall einer Umsatzsteuererhöhung eine entsprechende Provisionserhöhung vor, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Entstehen des Provisionsanspruches mehr als vier Monate beträgt.

c)       Die Provisionsforderung entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kaufvertrag usw.), auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt.

d)       Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt es auch, wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten etc.) erreicht wird, und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht.

5.      Provision

a)       Oliver Lilge Immobilien ist berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.

b)       Kaufpreiszahlungen werden von Oliver Lilge Immobilien nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.

c)       Oliver Lilge Immobilien ist berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Der Käufer verpflichtet sich, bei Bestehen eines Vorkaufrechts in den Kaufvertrag in Form eines Anerkenntnis seine Provisionsvereinbarung und in Form eines Vertrages zugunsten Dritter nach § 328 BGB die Verpflichtung des Käufers aufzunehmen, die Käuferprovision an Oliver Lilge Immobilien zu zahlen. Ohne bestehendes Vorkaufsrecht ist die Verpflichtung des Käufers auf eine Erklärung zur Provisionsvereinbarung beschränkt. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung von Oliver Lilge Immobilien zustande, so sind der Vertragspartner und der Kaufpreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen.
Bei Verkauf einer ausländischen Immobilie gemäß den jeweiligen nationalen Rechtsbestimmungen ist der Käufer nur verpflichtet, Oliver Lilge Immobilien eine vollständige Vertragsabschrift zu übermitteln.

 

6.      Schlussbestimmungen

a)       Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Für die Einhaltung der Schriftform genügt die Verwendung von E-Mails.

b)       Oliver Lilge Immobilien behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf der Website von Oliver Lilge Immobilien veröffentlicht sind.

c)       Entgegenstehende AGB sind nicht vereinbart und gelten nur, wenn sich Oliver Lilge Immobilien mit ihrer Geltung einverstanden erklärt hat.

d)       Es gilt deutsches Recht.

e)       Im Verkehr mit Kaufleuten ist Hannover Erfüllungsort und Gerichtsstand.